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Cloud Computing und Datenschutz


ISO-Norm 27018: Sicherheit von personenbezogenen Daten in der Cloud werden Mindeststandards gesetzt
CeBIT 2015: ISO-Datenschutz-Zertifikat erleichtert Auswahl des Cloud Computing-Anbieters

(13.03.15) - Zur CeBIT 2015 gibt es eine Konkretisierung des internationalen Standards für den Datenschutz, der ISO-Norm 27018. In dieser werden für die Sicherheit von personenbezogenen Daten in der Cloud Mindeststandards gesetzt. Somit stehen nun ein Anforderungskatalog und Umsetzungsempfehlungen zur Verfügung, die speziell das Cloud Computing betreffen und zudem die Anforderungen des deutschen Datenschutzes berücksichtigen. Ein Pilotprojekt mit Mitgliedern aus Wirtschaft und Forschung sowie den Aufsichtsbehörden hat diesen Anforderungskatalog erarbeitet, der zukünftig als Grundlage für Zertifizierungen deutscher Cloud-Anbieter relevant ist. Damit wird eine kritische Lücke bezüglich der Sicherheitsbewertung von Cloud Computing-Angeboten geschlossen.

Lesen Sie zum Thema " ISO-Datenschutz" auch: Compliance-Magazin.de (www.compliancemagazin.de)

Dr. Hubert Jäger, Mitarbeiter im Pilotprojekt und Geschäftsführer der Uniscon GmbH erklärt: "Bisher fehlte ein Werkzeug, um das Sicherheitsniveau der verschiedenen Cloud Computing-Anbieter einordnen zu können. Im Projekt haben wir technikneutrale Kriterien für eine Einordung in Schutzklassen entwickelt. Denn als Maßstab für den Vergleich verschiedener Dienste genügt es nicht, wenn Cloud-Dienstanbieter selbst eine Risikoanalyse durchführen und dementsprechend mit ihrem Informations-Sicherheitsmanagement reagieren. Es ist also dringend notwendig, durch die Entwicklung von konkret nachprüfbaren Sicherheitsprofilen eine Orientierung zu geben, die einen Vergleich der Dienste nach Gesichtspunkten des Datenschutzes ermöglicht."

Basierend auf den Umsetzungsempfehlungen der ISO/IEC 27018:2014 und weiteren Evaluationskriterien zur Erfüllung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) wird das Sicherheitsniveau der Cloud-Angebote in drei Schutzklassen eingeteilt. Damit der Staat Zertifikate für Cloud Computing-Services überhaupt anerkennen kann, müssen Datenaudits zu vergleichbaren Zertifikaten führen. Voraussetzungen für diese Vergleichbarkeit sind die Konkretisierung der Norm ISO 27018 und die Formulierung von Schutzklassen. Damit kann der Anwender dann wesentlich leichter, die Cloud-Dienste erkennen, die seinen Anforderungen entsprechen.

Mehr dazu erfahren Interessierte auf der CeBIT 2015 am Stand von Uniscon in Halle 7, Stand B62. (Uniscon: ra)

Uniscon universal identity control: Steckbrief

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